Mit der Teilnahme erkennt der Aussteller die Bedingungen der Platzordnung als verbindlich an.
Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Einlass erfolgt 2 - 1,5h vor Veranstaltungsbeginn. Die Standzuteilung erfolgt mit Hilfe eines Hallenplans. Die Standgebühr ist bereits im Vorfeld überwiesen worden. Eine Erstattung der Standgebühr kann nicht erfolgen.
Privatstand/gewerblicher Stand
Die Aussteller tragen Sorge dafür, sich mit der korrekten Zuordnung anzumelden. Secondhand bedeutet Privatstand, an welchem keine gewerblichen/Handmade o.Ä. Waren angeboten werden dürfen. Bei Missachtung behält sich der Veranstalter vor, den Stand vor Ort räumen zu lassen und es kommt zu einem generellen Marktausschluss.
Standgröße
Die gebuchte Standgröße ist unbedingt einzuhalten.
Bei Missachtung behält sich der Veranstalter vor nachträglich Zusatzgebühren zu erheben. Ein Verstoß kann zu Marktausschluss führen.
Vor den Ständen können nur nach Absprache mit dem Veranstalter Sachen platziert werden. Dies wird vor Marktöffnung durch den Veranstalter abgenommen.
Standbelegung
Max. Standbelegung umfasst 2 Personen, zusätzliche Personen können bei Markteröffnung gegen regulären Eintritt selbstverständlich am Markt teilnehmen.
Abbau
Der Abbau der Stände darf grundsätzlich nur nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Veranstalter einen vorzeitigen Abbau genehmigen. Sollte der Aussteller vor Beendigung der allgemeinen Öffnungszeit mit dem Abbau seines Standes beginnen, so kann ohne weitere Ankündigung ein künftiger Marktausschluss erfolgen. Es gibt Besucher, die spät kommen und Eintritt bezahlen. Auch jene Besucher möchten nicht vor leeren Verkaufsständen stehen. Danke.
Haftungsausschluss
Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere Ausstellungsgegenstände während des Aufenthaltes oder der Unterbringung auf dem Ausstellungsgelände erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, Insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die Angestellten oder durch das dort verkehrende Publikum oder sonstige Umstände verursacht werden. Demnach wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Explosion, Wassereinbruch, Durchregnen oder aus anderen Ursachen entstehen, kein Ersatz geleistet. Ebenso wenig können aus etwaigen, auf Irrtum beruhenden Maßnahmen oder Angaben des Veranstalters Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Veranstalter hergeleitet werden. Für die Bewachung seines Standes und seiner Ausstellungsgüter während der Besuchszeiten des Marktes hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Der Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen Ausstellungsaufbau oder seine Ausstellungsgüter entsteht.
Reinigung
Der Aussteller hat nach Beendigung des Marktes seinen Platz zu säubern und nicht verkaufte Gegenstände sowie sämtlichen Müll mitzunehmen. Bitte hinterlasst weder Kleiderbügel noch Sonstiges. Im und um den Veranstaltungsort darf KEIN Müll/ nicht verkaufte Waren hinterlassen werden (ansonsten Strafgeld!).
Rettung/Notarzt
Die allgemeinen Wege dürfen nicht zugestellt werden. Notausgänge müssen unbedingt freigehalten werden.
Hausrecht
Auf dem Veranstaltungsgelände übt der Veranstalter das Hausrecht aus.
Stornierung
Ist leider aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Du kannst allerdings deinen Stand-Platz an eine andere Interessentin weitergeben, musst dich allerdings selbst darum kümmern. Dazu bietet es sich an, in der jeweiligen Veranstaltung auf Facebook einen Aufruf zu posten und dort deinen Stand anzubieten. Wenn du eine Abnehmerin gefunden hast, gib uns bitte Bescheid, dass wir die Reservierung auf den neuen Namen ändern können.
Wunschplatz
Aufgrund des enormen Interesses können wir Standwünsche leider nicht berücksichtigen. Ihr möchtet nebeneinander stehen? Damit dieses funktioniert, bucht direkt zwei Stände zusammen.
Organisatorisch ist es uns ebenfalls nicht möglich Wünsche zu erfüllen wie z.B. "den Platz vom letzten Mal"" sowie "vorne links/rechts/ etc". Bitte habe dafür Verständnis!
Brandschutz
Kerzen, Räucherstäbchen und offenes Feuer sind strengstens verboten.
Der Veranstalter
Stelley/ Stolzenberg GbR
Vera Stolzenberg & Lisa Stelley
Glockengießerstr. 5923552 Lübeck